Antigen-Tests zur Eigenanwendung (sogenannte „Selbsttests“ bzw. „Wohnzimmertests“)

COVID19-Test

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 Gemäß den aktuellen Vorgaben des Gesundheitsministeriums sind Antigen-Tests zur Eigenanwendung (sogenannte „Selbsttests“ bzw. „Wohnzimmertests“) nicht mehr als Testnachweis gültig: https://notrufnoe.com/selbsttestung/ 

08.11.2021