In der gesamten Scheibbser Innenstadt gilt an Werktagen von Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 Uhr und Samstag von 07.00 bis 13.00 Uhr Kurzparkzone. Die erlaubte Parkdauer beträgt zwei Stunden. Das Parken ist zwar kostenlos, jedoch muss eine Parkuhr gestellt werden.
Für längeres Parken stehen zahlreiche größere Parkplätze zur Verfügung. Der Parkplatz beim Allwetterbad an der Scheibbser Südeinfahrt, der Parkplatz beim ehemaligen Lagerhaus, in der Lastenstraße und am Bahnhofsplatz (Park & Ride) entlang der innerstädtischen Umfahrung, sowie der Parkplatz St. Georgnerstraße-Flecknertorgasse im Osten der Stadt.
Wird ein mehrspuriges Fahrzeug in einer Kurzparkzone abgestellt, so hat der Lenker
- das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit dem für die jeweilige Kurzparkzone entsprechenden Kurzparknachweis zu kennzeichnen und
- dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der höchsten zulässigen Parkzeit entfernt wird.
Die Parkscheiben sind bei Fahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese von außen gut lesbar anzubringen. Es dürfen nur jene Kurzparknachweise sichtbar sein, die sich auf den jeweiligen Parkvorgang beziehen.
Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer durch Änderungen des Kurzparknachweises (Parkuhr nachstellen!) die höchste zulässige Parkdauer zu überschreiten versucht.
Der Durchmesser des Zifferblattes der Parkuhr hat mindestens 10 cm zu betragen und es müssen Unterteilungen in Viertelstunden-Abschnitten vorhanden sein. Der Zeiger hat die Ankunftszeit anzuzeigen, wobei auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende Viertelstunde aufgerundet werden kann.
Kostenlose Parkscheiben sind auf der Stadtgemeinde Scheibbs erhältlich.