Ausschüsse und Ihre Aufgaben

"Für einzelne Zweige oder für besondere Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches kann der Gemeinderat aus seiner Mitte Gemeinderatsausschüsse bilden. Auf jeden Fall ist ein Gemeinderatsausschuss mit der Prüfung der Gemeindegebarung (Prüfungsausschuss) zu betrauen (§ 30 NÖ Gemeindeordnung). Auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmung wurden vom Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung die oben angeführten Ausschüsse gebildet. Aufgabe der Gemeinderatsausschüsse ist es, die in ihren Wirkungsbereich fallenden Angelegenheiten zu behandeln bzw. vorzuberaten. Der Gemeinderatsausschuss kann Empfehlungen an das zuständige Organ (Stadtrat und Gemeinderat) abgeben."