Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise _ 16,-- (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig

Clemens Reiterlehner
Kontaktdaten von Clemens Reiterlehner
FunktionLeitung Standesamtsverband
NameClemens Reiterlehner
AdresseRathausplatz 1
3270 Scheibbs
Telefon+43 7482 42511 25
E-Mail (offiziell)standesamt@scheibbs.gv.at