Parkplätze
Kurzparkzone in Scheibbs
Die Kurzparkzone in der Scheibbser Innenstadt gilt an Werktagen von Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 Uhr und Samstags von 07.00 bis 13.00 Uhr. Die erlaubte Parkdauer beträgt zwei Stunden. Es ist daher nötig, eine Parkuhr zu stellen.
Hinweise zu den Kurzparkzonen der Stadtgemeinde Scheibbs
Wird ein mehrspuriges Fahrzeug in einer Kurzparkzone abgestellt, so hat der Lenker
- das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit dem für die jeweilige Kurzparkzone entsprechenden Kurzparknachweis zu kennzeichnen und
- dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der höchsten zulässigen Parkzeit entfernt wird.
Die Parkscheiben sind bei Fahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese von außen gut lesbar anzubringen. Es dürfen nur jene Kurzparknachweise sichtbar sein, die sich auf den jeweiligen Parkvorgang beziehen.
Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer durch Änderungen des Kurzparknachweises (Parkuhr nachstellen!) die höchste zulässige Parkdauer zu überschreiten versucht.
Der Durchmesser des Zifferblattes der Parkuhr hat mindestens 10 cm zu betragen und es müssen Unterteilungen in Viertelstunden-Abschnitten vorhanden sein. Der Zeiger hat die Ankunftszeit anzuzeigen, wobei auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende Viertelstunde aufgerundet werden kann.
Kostenlose Parkscheiben sind bei allen scheibbs.IM.PULS Betrieben und auf der Stadtgemeinde Scheibbs erhältlich.
Parkmöglichkeiten in Scheibbs
Kurzparkzonen (Parkdauer: 2 Std.):
Rathausplatz: 67 Stellplätze (P 5)
Gürtel (gegenüber Töpperpark): 11 Stellplätze (P 4)
Kapuzinerplatz: 12 Stellplätze
Feldgasse (hinter Raika): 22 Stellplätze (P 3)
Gebührenpflichtige Kurzparkzone (Parkdauer: ? Std.)
Tiefgarage EKZ Portal: 20 Stellplätze
Unbegrenzte Parkdauer:
Allwetterbad: 130 Stellplätze
Ehem. Lagerhaus: 68 Stellplätze
Bahngasse: 24 Stellplätze
Lastenstraße – Bahnhofplatz: 70 Stellplätze (P 1)
St. Georgner Straße – Flecknertorgasse: 39 Stellplätze (P 6)
