Bildungsförderungen
BILDUNGSFÖRDERUNG DES LANDES NÖ
Wer hat Anspruch auf die NÖ Bildungsförderung?
- ArbeitnehmerInnen
- Öffentlich Bedienstete
- WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz (beim AMS gemeldet)
- ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- SozialhilfebezieherInnen
- Personen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen
- Personen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. Studienberechtigungsprüfung oder einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
Voraussetzungen für die NÖ Bildungsförderung
- Österreichische/r Staatsbürger/in oder BürgerIn eines EWR-Staates
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
Antragstellung
Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens ein Jahr nach Ende des Kurses, unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen beim Kursinstitut eingereicht werden. Die Anträge werden an das Amt der NÖ Landesregierung weitergeleitet. ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld erhalten 50 %, WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen erhalten 80 % der Kurskosten.
Innerhalb eines Zeitraumes von 6 Jahren ab Erstantragsstellung können insgesamt höchstens € 2.640,- als Förderung in Anspruch genommen werden.
Information
Tel. 02262/9025-11225 und im Internet



